Die AHV-Rente wird unter der Kachel “Versicherung, Vorsorge und Rente” unter "Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen". Hier können Sie Ihre AHV-Rente (1. Säule), BVG-Rente (2. Säule) oder Renten aus privaten Versicherungen und Leibrenten (3. Säule) erfassen.
Wo kann die AHV-Rente erfasst werden?
Marc Ramseier
- Aktualisiert